Auf die von uns instandgesetzten Teile gewähren wir 1 Jahr Gewährleistung ab Kaufdatum
Gewährleistungsanträge sind spätestens 10 Tage schriftlich nach Ausfalldatum zu stellen.
- Aggregate müssen komplett eingereicht werden.
- Rechnung muß bei Gewährleistungseinreichung vorgelegt werden.
- Werden Teile zerlegt oder durch Einbau von Fremdteilen verändert, entfällt der Gewährleistungsanspruch.
- Kein Gewährleistungsersatz erfolgt, wenn Schäden als Folge von Bedienungs- oder Wartungsfehlern oder nicht fachmännischer Montage auftreten.
- Sollten Anlasser und Lichtmaschinen folgende Mängel aufweisen, wird ein Gewährleistungsanspruch grundsätzlich abgelehnt:
- blau angelaufene Ankerachse
- abgefräste Ritzel
- festsitzender Anker
- beschädigtes Lichtmaschinenlager
- verölte Lichtmaschine