Gewährleistung

Auf die von uns instandgesetzten Teile gewähren wir 1 Jahr Gewährleistung ab Kaufdatum

Gewährleistungsanträge sind spätestens 10 Tage schriftlich nach Ausfalldatum zu stellen.
 

  • Aggregate müssen komplett eingereicht werden.
  • Rechnung muß bei Gewährleistungseinreichung vorgelegt werden.
  • Werden Teile zerlegt oder durch Einbau von Fremdteilen verändert, entfällt der Gewährleistungsanspruch.
  • Kein Gewährleistungsersatz erfolgt, wenn Schäden als Folge von Bedienungs- oder Wartungsfehlern oder nicht fachmännischer Montage auftreten.
  • Sollten Anlasser und Lichtmaschinen folgende Mängel aufweisen, wird ein Gewährleistungsanspruch grundsätzlich abgelehnt:
    • blau angelaufene Ankerachse
    • abgefräste Ritzel
    • festsitzender Anker
    • beschädigtes Lichtmaschinenlager
    • verölte Lichtmaschine

 1 Jahr Garantie

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